Laut Pressebericht (Kölner Stadtanzeiger 23.07.2024) wurde dem Kreiskrankenhaus Mechernich, im Zuge der Umsetzung des Krankenhausreformgesetzes mitgeteilt, dass ihm der Perinatale Schwerpunkt aberkannt werden soll.
Eine Klinik mit perinatalem Schwerpunkt entspricht der Versorgungsstufe 3 und darf Schwangere aufnehmen oder von anderen Kliniken zugewiesen bekommen, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
Entfällt der perinatale Schwerpunkt, kann und darf die Klinik diese Versorgung nicht mehr anbieten und Schwangere mit genau diesen Kriterien nicht mehr aufnehmen.
Eine Risiko-adaptierte Verlegung von Frühgeborenen mit einem Geburtsgewicht unter 1500 Gramm in eine wohnortnahe Klinik mit perinatalem Schwerpunkt ist möglich, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
Entfällt der perinatale Schwerpunkt werden solche Verlegungen nicht mehr möglich sein.
Im Pressebericht heißt es, dass so im Jahr 300 bis 400 Geburten wegfallen könnten, mit steigender Tendenz, aufgrund steigender Geburtenzahlen.
Es wird ihnen nichts anderes übrig bleiben, als in umliegenden Kliniken ihre Kinder zu gebären und versorgen zu lassen und eine längere Fahrtzeit auf sich zu nehmen.
Folgende Kliniken mit den Versorgungsstufen 1 oder 2 liegen ca. 50 km im Umkreis von Mechernich.
Die Angaben sind mit Vorbehalt zu betrachten, da keine Informationen vorliegen, ob es auch in diesen Kliniken strukturelle Veränderung aufgrund der Krankenhausreform gibt!
Bis zum 11. August haben die Kliniken Zeit, ihre Stellungnahme zur Reform abzugeben. Derzeit geht man davon aus, dass die endgültigen Feststellungsbescheide erst Ende des Jahres vorliegen werden. Die Umsetzung der Reform ist für den 1. Januar 2025 geplant, ein recht kurzer Zeitraum, um die notwendigen Strukturveränderungen zu bewältigen.
Eine erschreckende Entwicklung für eine Region mit einer steigenden Einwohnerzahl, die in den letzten Jahren für junge Familien zu einem begehrten Wohnort geworden ist.
Die Krankenhausreform zielt darauf ab, unnötige Klinikschließungen zu vermeiden und eine qualitativ hochwertige Versorgung flächendeckend sicherzustellen. Dabei sollen planbare Krankenhausleistungen nicht mehrfach in verschiedenen Kliniken innerhalb einer Stadt angeboten werden. Stattdessen liegt der Focus auf der Qualität der Versorgung.
Dennoch müssen nicht planbare Leistungen wie Geburtshilfe, Pädiatrie und Notfälle in jeder Region mit einem zumutbaren Anfahrtsweg verfügbar sein, der das Risiko eines Transports minimiert oder gar ausschließt.
Die Krankenhausreform ist eine Chance die medizinische Versorgung zu optimieren.
Die Bedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere in ländlichen Gebieten, dürfen hierbei aber nicht außer Acht gelassen werden.
Hebammen Kreis Euskirchen
25.07.2024
Die Unsicherheiten sind groß und täglich erreichen uns wieder Änderungen, was nun genau erlaubt ist und was nicht.
Während des Lockdowns wird es für Sie schwieriger sein Kurse zu finden. In vielen Fällen werden von einzelnen Hebammen aber Online Kurse angeboten. Diese sind jedoch nicht immer unter der Rubrik Kursangebote vermerkt.
Schauen Sie regelmäßig auf unsere Seite, versuchen Sie die Hebammen telefonisch zu erreichen. Wir sind im Kreisverband gut miteinander vernetzt und versuchen, wenn möglich, Kurse oder Versorgungen zu vermitteln.
Die Hebammen des Kreisverbandes arbeiten mittlerweile mit auf die Corona Pandemie abgestimmten Hygienekonzepten. Dadurch können auch Präsenzkurse unter Auflagen und mit behördlicher Genehmigung stattfinden.
Bleiben Sie gesund!
Ihre Hebammen des Kreisverbandes Euskirchen
Kindergeld kann jetzt online beantragt werden und verhindert so den lästigen Papierkram. Weitere Informationen unter www.familienkasse.de
Näheres auf www.change.org/elternprotest
Die Bundeselterninitiative Mother Hood hat eine Petition ins Leben gerufen. Informieren Sie sich!
Unterstützen Sie uns. Alle Infos auf www.unsere-hebammen.de Eine Kampagne des Deutschen Hebammen Verbandes.
Unbedingt mitmachen!!!!!!!
Z.Zt. findet man sehr viele Artikel über die Gründe der ansteigenden Kaiserschnittrate in Deutschland.
Zu diesem Thema hat die Berthelsmann-Stiftung eine sehr interessante Seite ins Netz gestellt: www.faktencheck-gesundheit.de
Es lohnt sich hier reinzuschauen und sich zu informieren. Ganz besonders gelungen ist die interaktive Landkarte auf der es möglich ist, den eigenen Landkreis oder die eigene Stadt unter die Lupe zu nehmen, und die Kaiserschnittrate mit anderen Kreisen und Städten vergleichen.
Unter www.embryotox.de gibt es Rat.
donum vitae führt kostenlos und anonym eine online - Beratung durch, einach einloggen unter www.donumvitae-onlineberatung.de
Gute Informationen bekommen Sie auf folgenden Seiten:
Bundesinstitut für Risikobewertung: www.bfr.bund.de
Quellenangabe Hebammenforum 2/2011 Lisa Fehrenbach, Beauftragte für Stillen und Ernährung im DHV
"Schwangere dürfen sich im selben Quartal sowohl von einem Arzt als auch von einer Hebamme behandeln lassen. Die Krankenversicherung der Frauen übernimmt in jedem Fall die Kosten - die Frauen müssen nicht in Privatleistung gehen."
Dies ist die Antwort der Bundesregierung auf einen Offenen Brief der Netzwerk Elterninititiven für Geburtskultur im Januar 2017.
Lassen Sie sich, als werdende Eltern, nicht verunsichern und lesen Sie weiter auf www.mother-hood.de
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Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft bietet eine Eltern - App zum Thema Baby und Essen im 1. Lebensjahr an. Im Zeitalter der Smartphones eine sinnvolle Informationsquelle. Diese ersetzt allerdings nicht die fundierte und ausführliche Ernährungsberatung durch die Hebamme.